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Übersicht der Führerscheinklassen

Seit der ersten EU-Führerscheinreform haben sich die Führerscheine stark geändert. Um den Überblick zu behalten, welche Führerscheine es derzeit in Deutschland gibt und welcher für dich in Frage kommt, findest du nachfolgend alle gängigen Führerscheinklassen.

Übersicht der Fahrerlaubnisklassen (Führerscheinklassen) gemäß BMVI, Stand 2022:

Klasse AM

Mit der Klasse AM kannst du leichte Kleinkrafträder fahren. Diese unterteilen sich in zweirädrige, dreirädrige sowie vierrädrige Kleinkrafträder.

Klasse AM
Klasse L1e-B (sog. Mopeds)
  • Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
  • Verbrennungsmotor (Hubraum max. 50 cm³)
  • Nenndauerleistung Elektromotoren bis 4 kW
Klasse L2e (Dreirädrige Kleinkrafträder)
  • Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
  • Fremdzündungsmotoren (Hubraum max. 50 cm³). Ausnahme Selbstzündungsmotoren (Hubraum max. 500 cm3)
  • Nenndauerleistung Elektromotoren bis 4 kW
  • Gesamtgewicht: max. 270 kg
  • zwei Sitzplätze inklusive Fahrersitz
Klasse L6e (vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge)
  • Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
  • Fremdzündungsmotoren (Hubraum max. 50 cm³). Ausnahme Selbstzündungsmotoren (Hubraum max. 500 cm3
  • Nenndauerleistung Elektromotoren bis 4 kW (Klasse L6e-A). Ausnahme: bis 6 kW (Klasse L6e-B)
  • Gesamtgewicht: max. 425 kg
  • zwei Sitzplätze inklusive Fahrersitz

Klasse A1

Die Klasse A1 ermöglicht es dir sog. Krafträder (auch mit Beiwagen) und dreirädrige Kraftfahrzeuge (z.B. Trikes) zu fahren. Dabei gelten folgende Vorschriften:
Klasse A1
Krafträder:
  • Hubraum max. 125 cm³
  • Motorleistung max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge:
  • Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
  • symmetrisch angeordnete Räder
  • Verbrennungsmotoren (Hubraum max. 50 cm³)
  • Nenndauerleistung Elektromotoren bis 15 kW

Klasse A2

Mit Erlaubnis der Klasse A2 darfst du folgende Krafträder fahren (auch mit Beiwagen).

Klasse A2
Krafträder A2:
  • Motorleistung max. 35 kW
  • Verhältnis Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg

Klasse A

Besitzt du die Klasse A darfst du folgende Krafträder (auch mit Beiwagen) sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge fahren.

Klasse A
Krafträder:
  • Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
  • Hubraum über 50 cm³
Dreirädrige Kraftfahrzeuge:
  • Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
  • symmetrisch angeordnete Räder
  • Verbrennungsmotoren (Hubraum über 50 cm³)
  • Nenndauerleistung Elektromotoren über 15 kW

Klasse B

Mit der Führerscheinklasse B darfst du mitunter folgende Fahrzeuge:

Klasse B

Kraftfahrzeuge:

Ausnahmen: AM, A1, A2, A

  • Maximale Gesamtmasse von 3.500 kg (3,5t)
  • Kraftfahrzeug mit maximal 8 Personen befördern. Der Fahrer wird nicht mitgezählt
  • Anhänger bis maximal 750kg Gesamtmasse

Der Anhänger darf mehr als 750kg ausmachen, wenn die Gesamtmasse von Anhänger + Kraftfahrzeug, 3.500 kg nicht übersteigt.

Durch eine Änderung im Jahr 2013 lässt sich deine Fahrerlaubnis B jedoch um eine Anhänger-Klasse erweitern.

Klasse B96

Die Schlüsselzahl B96 ermöglicht es dir ein Fahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger zu führen.

Folgende Vorschriften sind zu beachten:

Schlüsselzahl B96

Schlüsselzahl B96

  • Anhänger mehr als 750kg Gesamtmasse
  • Maximale Gesamtmasse (Fahrzeug und Anhänger) bis 4.250kg
  • Kraftfahrzeug mit maximal 8 Personen befördern. Der Fahrer wird nicht mitgezählt

Klasse B196

Noch einfacher geht es mit der Schlüsselzahl 196. Diese ist keine eigenständige Fahrerlaubnis, sondern eine reine Erweiterung. Die Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl B196 erlaubt es dir Krafträdern der Klasse A1 im Inland zu führen.

Klasse BE

Die Führerscheinklasse BE ermöglicht es dir ein Fahrzeug der Klasse B und einen Anhänger in folgender Kombination zu fahren:

Klasse BE

Anhänger:

  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
  • Maximale zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg

Klasse C1

Mit der Fahrzeugerlaubnis C1 darfst du Kraftfahrzeuge fahren: 

Klasse C1

Folgende Kraftfahrzeuge:

Ausnahmen: AM, A1, A2, A, D1 und D

  • zulässige Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg fahren.
  • Weiterhin muss das Kraftfahrzeug gebaut und ausgelugt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen sein (außer Fahrzeugführer).
  • Regelung für Anhänger: Die zulässige Gesamtmasse darf nicht mehr als 750kg betragen.

Klasse C1E

Zugfahrzeuge der Klasse B und Klasse C1 in Kombination mit:

Klasse C1E

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit:

Ausnahmen: AM, A1, A2, A

  • einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr 3.500 kg
  • und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg.

Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit:

  • Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg
  • und zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg.

Klasse C

Klasse C

Kraftfahrzeuge:

Ausnahmen: AM, A1, A2, A, D1 und D

  • zulässige Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,
  • Regelung für Anhänger: Die zulässige Gesamtmasse darf nicht mehr als 750 kg betragen.

Klasse CE

Die Klasse CE macht es möglich folgende Zugfahrzeuge zu fahren:

Klasse CE

Zugfahrzeuge:

  • Zugfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger von mehr als 750kg.

Klasse D

Die Führerscheinklasse D erlaubt es dir folgende Kraftfahrzeuge zu führen:

Klasse D

Kraftfahrzeuge:

Ausnahmen: AM, A1, A2, A, D1 und D

  • Beförderung von mehr als 8 Personen (exkl. Fahrer)
  • Die Beförderung eines Anhängers ist ebenfalls möglich, jedoch darf das zulässige Gesamtgewicht 750kg nicht übersteigen.

Klasse L

Mit der Klasse L darfst du land- und forstwirtschaftliche Maschinen bedienen. Folgende Vorschriften gelten:

Klasse L

Land- und forstwirtschaftliche Maschinen:

  • Land- und forstwirtschaftliche Maschinen bis max. 40km/h bedienen.
  • Bei einer Zugmaschine mit Anhänger darf die Geschwindigkeit maximal 25 km/h betragen.