Führerschein Klasse B196 - Das musst du wissen
Mit dem Führerschein der Klasse B ist es bereits möglich bestimmte Krafträder (z.B. Motorräder) zu fahren. Jedoch ist die Auswahl sehr begrenzt. Mit der Erweiterung auf die Schlüsselzahl „B196“ darfst du weitere Krafträder führen, ohne den teureren Motorradführerschein zu machen.
Bei uns hast Du die Wahl zw. Automatik Roller (Piaggio) oder Schalter (KTM Duke 125)
- Keine Theorie oder Praxisprüfung notwendig
- Fahrstunden sind an wenigen Tagen erledigt
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Hinweis: Wir bitten Euch, aus hygienischen Gründen, Eure eigene Schutzkleidung zum prakt. Unterricht mitzubringen. Gängige Größen haben wir vor Ort. Vielen Dank für Euer Verständnis.
In diesem Ratgeber verraten wir dir, welche Voraussetzungen du zur Erlangung des B196-Führerscheins benötigst, was du damit fahren darfst und mit welchen Kosten du rechnen musst.
Voraussetzungen B196-Führerschein
Um mit dem B196-Führerschein zu starten, musst du die Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 5 Jahren besitzen. Außerdem muss das Mindestalter 25 Jahre betragen.
Der Vorteil ist, dass für die B196-Erweiterung keine theoretische sowie praktische Prüfung beim TÜV/Dekra notwendig ist.
Du meldest dich für die Erweiterung bei einer Fahrschule deiner Wahl an. Hier absolvierst du eine kurze theoretische und praktische Ausbildung.
Wurde diese erfolgreich abgeschlossen, wird die Teilnahmebescheinigung zur zuständigen Fahrerlaubnisbehörde weitergereicht. Dort wird die Klasse B196 in deinem Führerschein vermerkt.
Der theoretische Teil der B196 Ausbildung besteht aus mindestens 4 Theoriestunden á 90 Minuten. Bei der praktischen Prüfung wirst du von deinem Fahrlehrer begleitet. Hier sind 5 Unterrichtsstunden á 90 Minuten vorgeschrieben.
Wurden die Theorie- und Praxiseinheiten abgeschlossen, entscheidet dein Fahrlehrer, ob du die Ausbildung erfolgreich beendet hast.
Viele Fahrschulen bieten Intensivkurse für den B196-Führerschein an.
Mit Abschluss der Ausbildung erhältst du deine Teilnahmebescheinigung. Mit der Bescheinigung gehst du zur Fahrerlaubnisbehörde.
Sobald die Erweiterung in deinem Führerschein eingetragen ist, und erst dann, darfst du Fahrzeuge der Erlaubnisklasse A1 fahren. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.

Führerschein der Klasse B196: Was darf ich fahren?
Sobald du die B196-Schlüsselzahl im Führerschein eingetragen hast, darfst du Krafträder der Klasse A1 führen.
Die § 6b Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) gibt an, welche Fahrzeuge unter diese Klasse fallen.
- Krafträder (auch mit Beiwagen)
- Hubraum max. 125 cm³
- Motorleistung max. 11 kW (E-Motorräder)
- Verhältnis von Gewicht zu Motorleistung darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen
Kosten für den B196-Führerschein
Die Kosten für den B196-Führerschein ist von Fahrschule zu Fahrschule unterschiedlich. Hier kann es, je nach Bundesland und Stadt, starke Schwankungen geben.
In der Regel musst du mit 750-950 € rechnen. Der Vorteil ist, dass du keine weiteren Kosten für Prüfungen beim TÜV/Dekra mit einkalkulieren musst, da diese für B196 nicht nötig sind.
Frag bei deiner Fahrschule nach, welche Kosten für die Ausbildung fällig werden. Wenn du später ohnehin die A2-Klasse (Motorradführerschein) machen möchtest, solltest du genau kalkulieren, ob es sich lohnt, die B196-Erweiterung zu durchlaufen zu lassen.


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