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B196 Führerschein: Voraussetzungen, Ablauf & Anmeldung

Träumst du davon, mit einem leichten Motorrad oder Roller durch Deutschland zu fahren, ohne den vollen Motorradführerschein zu machen? Dann ist die B196 Erweiterung deines Autoführerscheins vielleicht genau das Richtige für dich! Wir erklären dir Schritt für Schritt die wichtigsten Führerschein B196 Voraussetzungen, den genauen Ablauf und wie die Anmeldung funktioniert. Entdecke die Freiheit auf zwei Rädern mit dieser praktischen Schlüsselzahl!

Was ist der B196 Führerschein eigentlich?

Der B196 ist keine eigene Führerscheinklasse im klassischen Sinne, sondern eine sinnvolle Erweiterung deines bestehenden Autoführerscheins (Klasse B). Mit dieser Schlüsselzahl 196, die in deinen Führerschein eingetragen wird, erhältst du die Berechtigung, bestimmte leichte Krafträder zu fahren. Es ist eine tolle und vergleichsweise unkomplizierte Möglichkeit, legal mehr Fahrerlaubnis zu erlangen, ohne die vollständige Ausbildung und Prüfung der Klasse A1 durchlaufen zu müssen.

Diese spezielle Regelung gibt es in Deutschland seit Anfang 2020 und hat sich schnell großer Beliebtheit erfreut. Sie basiert auf § 6b der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und erlaubt es erfahrenen Autofahrern, den Schritt auf zwei Räder zu wagen. Du musst für diese Erweiterung weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung bei einer amtlichen Prüfstelle ablegen.

Voraussetzungen für den B196 Führerschein

Welche Voraussetzungen musst du nun genau erfüllen, um diese praktische B196 Erweiterung zu bekommen? Die wichtigsten Führerschein B196 Voraussetzungen sind übersichtlich und einfach zu merken. Du benötigst deinen Autoführerschein der Klasse B schon eine bestimmte Zeit lang und musst ein Mindestalter erreicht haben.

Es gibt keine komplizierten Tests oder Eignungsprüfungen. Im Wesentlichen musst du nur zwei klare Kriterien erfüllen, die beide gesetzlich vorgeschrieben sind, um die Berechtigung zum Führen von 125er Fahrzeugen zu erhalten. Diese Bedingungen stellen sicher, dass du bereits eine gewisse Fahrpraxis mitbringst, bevor du dich auf ein Motorrad oder einen Roller schwingst.

Mindestalter und Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B

Eines der zentralen Kriterien ist, dass du mindestens 25 Jahre alt sein musst. Dieses Mindestalter ist gesetzlich vorgeschrieben, um die Schlüsselzahl 196 beantragen und in deinen Führerschein eintragen lassen zu können. Es spielt keine Rolle, ob du erst seit Kurzem oder schon seit Jahrzehnten Auto fährst.

Außerdem musst du deine Fahrerlaubnis der Klasse B (den Autoführerschein) bereits seit mindestens fünf Jahren besitzen. Beide Bedingungen, das Alter von 25 Jahren und der fünfjährige Vorbesitz der Klasse B, müssen gleichzeitig erfüllt sein. Du kannst die Fahrerschulung zwar schon kurz vor Erreichen der 25 Jahre oder der 5 Jahre Klasse B beginnen, den Antrag bei der Behörde aber erst stellen, wenn beides passt.

Keine Theorie- oder Praxisprüfung nötig!

Das Tolle am B196 und ein riesiger Vorteil gegenüber anderen Führerscheinklassen ist: Du musst keine separate theoretische oder praktische Führerscheinprüfung bei der amtlichen Prüfstelle ablegen. Im Gegensatz zum „echten“ Motorradführerschein entfallen hier die Prüfungsängste und der Prüfungsaufwand komplett. Das macht den Weg zur Fahrerlaubnis für 125er deutlich einfacher.

Du musst lediglich eine vorgeschriebene Fahrerschulung in einer Fahrschule absolvieren. Diese Schulung ersetzt die Notwendigkeit einer externen Prüfung. Deine Kenntnisse und Fähigkeiten werden von den Fahrlehrern der Fahrschule bewertet, nicht von einem Prüfer des TÜV oder der DEKRA. Das spart Zeit und Nerven.

Der Ablauf: So kommst du zur B196 Eintragung

Wie läuft das nun genau ab, um die B196 Eintragung in deinen Führerschein zu bekommen, nachdem du die Voraussetzungen erfüllst? Der Weg ist klar strukturiert und führt dich über die Fahrschule zur zuständigen Behörde. Es sind nur wenige, unkomplizierte Schritte nötig, um die Fahrerlaubnis für leichte Motorräder und Roller zu erhalten.

Du musst aktiv werden und dich bei einer Fahrschule anmelden. Diese begleitet dich durch den Prozess der gesetzlich vorgeschriebenen Fahrerschulung. Sobald du diese erfolgreich beendet hast, ist der administrative Teil bei der Führerscheinstelle an der Reihe, um die Schlüsselzahl 196 offiziell in deinem Dokument zu vermerken.

Fahrerschulung absolvieren

Der erste und wichtigste Schritt ist die Absolvierung einer speziellen Fahrerschulung in einer Fahrschule deiner Wahl in Deutschland. Diese Schulung ist gesetzlich vorgeschrieben und bereitet dich auf das sichere Führen eines 125er Motorrads vor. Sie umfasst sowohl theoretische als auch praktische Unterrichtseinheiten.

Es sind mindestens vier theoretische Einheiten à 90 Minuten vorgeschrieben, die sich mit speziellem Motorradwissen befassen. Hinzu kommen mindestens fünf praktische Einheiten à 90 Minuten, in denen du das Fahren des Kraftrads lernst und übst. Diese theoretische praktische Ausbildung ist essenziell für deine Sicherheit auf zwei Rädern.

Nach erfolgreichem Abschluss der vorgeschriebenen Stunden bestätigt dir die Fahrschule deine Teilnahme und den erfolgreichen Abschluss der Schulung. Dies ist der Nachweis, den du für den nächsten Schritt benötigst. Wenn du mehr über die B196 Erweiterung erfahren möchtest und eine passende Fahrschule suchst, schau dich gerne um.

Bescheinigung von der Fahrschule erhalten

Sobald du die geforderte theoretische und praktische Ausbildung bei deiner Fahrschule absolviert hast und der Fahrlehrer überzeugt ist, stellt dir die Fahrschule eine Bescheinigung aus. Dieses Dokument ist dein offizieller Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der Fahrerschulung nach § 6b FeV. Es ist vergleichbar mit einem Teilnahmezertifikat.

Diese Bescheinigung ist absolut notwendig für den weiteren Ablauf. Ohne sie kannst du die B196 Eintragung bei der Behörde nicht beantragen. Bewahre dieses Dokument also sorgfältig auf, bis du es bei der Führerscheinstelle vorlegst.

Antrag bei der Führerscheinstelle stellen

Mit der Bescheinigung deiner Fahrschule gehst du nun zur zuständigen Führerscheinstelle an deinem Wohnort. Dort stellst du den offiziellen Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl 196 in deinen bestehenden Führerschein im Scheckkartenformat. Bring deinen aktuellen Führerschein und ein biometrisches Passfoto mit.

Die Bearbeitungszeit kann variieren, aber in der Regel erhältst du zeitnah deinen neuen Führerschein mit der eingetragenen Schlüsselzahl 196. Ab diesem Moment bist du offiziell berechtigt, die entsprechenden Fahrzeuge zu fahren, auch wenn du keine separate Prüfung abgelegt hast. Die Behörde prüft lediglich, ob du die Voraussetzungen erfüllst und die Schulung nachweisen kannst.

Was darf ich mit dem B196 Führerschein fahren?

Eine der häufigsten Fragen nach der B196 Eintragung ist: Was genau darf ich mit dieser Schlüsselzahl 196 jetzt eigentlich fahren und führen? Die Antwort ist klar definiert durch die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Deutschland. Du bist berechtigt, bestimmte Fahrzeuge zu führen, die sonst die Fahrerlaubnis der Klasse A1 erfordern würden.

Es handelt sich dabei um leichte Krafträder, sowohl Roller als auch Motorräder, die jedoch klare technische Einschränkungen hinsichtlich Leistung und Hubraum haben. Du darfst mit der B196 nicht jedes beliebige Motorrad fahren, sondern bist auf eine spezifische Kategorie beschränkt. Dies ist der entscheidende Unterschied zu den „echten“ Motorradklassen A1, A2 oder A.

Fahrzeuge: 125er Roller und Motorräder

Im Kern darfst du mit der Schlüsselzahl 196 Krafträder (Roller und Motorräder) fahren. Diese Fahrzeuge müssen bestimmte Kriterien erfüllen, die sich auf ihren Hubraum und ihre Leistung beziehen. Es sind typischerweise die sogenannten 125er Maschinen, die bei vielen als Einstieg in die Welt der motorisierten Zweiräder sehr beliebt sind.

Egal ob sportliches Motorrad, praktischer Stadtroller oder sogar ein Leichtkraftrad im Offroad-Look – solange die technischen Daten stimmen, darfst du das Fahrzeug mit dem B196 im Führerschein legal in Deutschland führen. Das Spektrum an verfügbaren 125ern ist groß und bietet für jeden Geschmack etwas.

Leistung und Hubraum

Die Fahrzeuge, die du fahren darfst, sind auf einen Hubraum von maximal 125 ccm begrenzt. Zusätzlich darf die Motorleistung nicht mehr als 11 kW betragen, was umgerechnet etwa 15 PS entspricht. Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht darf außerdem 0,1 kW pro Kilogramm nicht überschreiten. Diese technischen Grenzen sind entscheidend.

Diese Einschränkungen entsprechen genau den Anforderungen für die Fahrerlaubnis der Klasse A1. Es sind also typische 125er oder auch 125ccm Maschinen, die in diese Kategorie fallen. Achte beim Kauf oder der Miete eines Fahrzeugs unbedingt auf diese Angaben, damit du sicher sein kannst, dass du es mit deinem B196 auch fahren darfst.

Geltungsbereich

Eine ganz wichtige Einschränkung gibt es beim Geltungsbereich des B196: Diese Erweiterung der Klasse B ist ausschließlich auf Deutschland beschränkt. Du darfst mit der Schlüsselzahl 196 also nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland fahren. Das ist ein entscheidender Unterschied zu einer vollwertigen Klasse A1 Fahrerlaubnis.

Für Fahrten im Ausland, sei es für den Urlaub oder aus anderen Gründen, benötigst du weiterhin den vollwertigen Führerschein der Klasse A1 oder einer höheren Motorradklasse. Das B196 berechtigt dich nicht zum Führen eines 125er Motorrads außerhalb Deutschlands. Plane deine Touren also entsprechend, wenn du ins benachbarte Ausland fahren möchtest.

Kosten für die B196 Erweiterung

Natürlich interessiert dich auch, welche Kosten für die B196 Erweiterung auf dich zukommen. Die Preise können je nach Fahrschule und Region in Deutschland variieren. Sie setzen sich in der Regel aus den Gebühren für die vorgeschriebene Fahrerschulung und den Verwaltungsgebühren für die Eintragung bei der Behörde zusammen.

Die Kosten für die Fahrerschulung machen den größten Teil aus und liegen oft zwischen 500 und 900 EUR¹. Hinzu kommen etwa 25 bis 40 EUR für die Eintragung bei der Führerscheinstelle und Kosten für ein neues Passfoto. Manch eine Fahrschule bietet hier auch Aktionsangebote an. Es lohnt sich, die Preise der Fahrschulen in deiner Nähe zu vergleichen.

Im Vergleich zu den Kosten für den vollwertigen A1 Führerschein, der Prüfungskosten, Lehrmaterial und oft mehr Fahrstunden beinhaltet, ist der B196 in der Regel deutlich günstiger. Du sparst dir die Gebühren für theoretische und praktische Prüfungen, was die Gesamtkosten merklich reduziert.

Vorteile der B196 Schlüsselzahl

Warum solltest du die B196 Erweiterung deines Autoführerscheins überhaupt machen? Die Vorteile liegen auf der Hand und machen die Schlüsselzahl 196 für viele attraktiv. Du kannst mit deinem bestehenden Führerschein Klasse B schnell und unkompliziert die Berechtigung zum Fahren von 125er Motorrädern und Rollern in Deutschland erlangen.

Es ist eine deutlich kostengünstigere und zeitsparendere Alternative zum Erwerb des vollen A1 Führerscheins. Du sparst dir die Vorbereitung und die Durchführung der theoretischen und praktischen Prüfungen bei der amtlichen Prüfstelle. Die erforderliche Fahrerschulung ist weniger umfangreich als die komplette Ausbildung für Klasse A1.

Für viele, die schon länger den Autoführerschein besitzen (mindestens 5 Jahre) und mindestens 25 Jahre alt sind, ist es der perfekte, legale und sichere Einstieg in die Welt des Motorradfahrens. Eine tolle Möglichkeit, flexibler unterwegs zu sein, Staus zu umfahren und ein neues Freiheitsgefühl auf zwei Rädern zu erleben.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich mit dem B196 später auf eine größere Klasse erweitern?

Nein, die B196 Schlüsselzahl ist eine eigenständige Berechtigung. Sie ist kein direkter Schritt oder eine Abkürzung, um später den Führerschein Klasse A1, A2 oder A zu erwerben oder darauf aufzubauen. Die mit B196 absolvierten Fahrstunden können nicht für eine spätere Motorrad-Fahrerlaubnis angerechnet werden. Wenn du später den vollen Motorradführerschein machen möchtest, musst du die komplette Ausbildung und die Prüfungen für die jeweilige Klasse (A1, A2, A) neu absolvieren.

Gilt der B196 unbegrenzt?

Ja, einmal in deinen Führerschein eingetragen, ist die Berechtigung zum Fahren von 125er Krafträdern durch die Schlüsselzahl 196 unbefristet gültig, solange dein Führerschein im Scheckkartenformat gültig ist. Es gibt keine zeitliche Befristung speziell für die B196 Erweiterung. Du musst die Schulung also nur einmal absolvieren.

Muss ich für die Fahrerschulung schon Fahrerfahrung mitbringen?

Nein, du musst keine Vorkenntnisse oder bereits Erfahrung im Motorrad- oder Rollerfahren haben, um die Fahrerschulung zu beginnen. Die Schulung in der Fahrschule ist darauf ausgelegt, dir das nötige Wissen und Können beizubringen, auch wenn du kompletter Anfänger auf zwei Rädern bist. Die Fahrlehrer führen dich Schritt für Schritt an das Führen eines 125er Kraftrads heran.

Was ist der Unterschied zwischen B196 und A1?

Mit beiden darfst du 125er Motorräder und Roller (max. 11 kW) fahren. Der Hauptunterschied liegt im Erwerb und Geltungsbereich. A1 erfordert eine vollständige theoretische und praktische Prüfung und ist international gültig. B196 erfordert nur eine Fahrerschulung, keine Prüfung, und gilt ausschließlich in Deutschland. Zudem kannst du mit A1 später einfacher auf A2 erweitern.

Die B196 Erweiterung ist eine attraktive Option für alle erfahrenen Autofahrer ab 25, die mit einem 125er Motorrad oder Roller in Deutschland fahren möchten, ohne eine aufwendige Prüfung ablegen zu müssen. Die Voraussetzungen sind klar, der Ablauf mit der Fahrerschulung und der Eintragung bei der Behörde überschaubar.

Wenn du 25 bist, deinen Autoführerschein seit 5 Jahren hast und in Deutschland legal 125er fahren willst, steht dem nur noch die erfolgreiche Fahrerschulung in der Fahrschule und der anschließende Gang zur Führerscheinstelle im Weg. Es ist ein einfacher Weg zu mehr Mobilität und Fahrspaß auf zwei Rädern!

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